Verrechnung: Ärzte

 

Die Behandlung bei einem Wahlarzt bietet für den Patienten einige Vorteile.

  • kurze Wartezeiten
  • eine intensive individuelle Arzt-Patienten Beziehung ohne Zeitdruck

 

Wahlärzte haben in der Regel mehr Zeit für ihre Patienten, durch die geringere Patientenzahl ist die Betreuung persönlicher.

  • Rezepte werden in den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt
  • Überweisungen zu anderen Ärzten und Krankenhäusern werden gleich wie von Kassenärzten behandelt 

Die Honorarnote kann bei der entsprechenden Krankenkasse und Zusatzversicherung eingereicht werden. Die Höhe der Rückerstattung kann je nach Krankenkasse variieren. 

 

Wenn ein für Sie reservierter Termin nicht wahrgenommen werden kann, ersuchen wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorab telefonisch oder per Mail (office@praxismitte.at) abzusagen. Ansonsten müssen wir Ihnen den für Sie vorgesehenen Zeitaufwand in Rechnung stellen. 

Wir bitten um Ihr Verständnis. 

 

Verrechnung Therapeuten

Für die Therapie benötigen Sie von Ihrem behandelnden Arzt einen Verordnungsschein mit Ihrer Diagnose und einer Zuweisung für:

10 x  Physiotherapie 45 Min. & 10 x Heilmassage 15 Min.

(Diese Einheiten entsprechen den üblichen Bestimmungen der Krankenkassen. Selbstverständlich obliegt es Ihrem Arzt was genau verordnet wird).

Um die Kostenrückerstattung nach Beendigung der Therapie in Anspruch nehmen zu können, reichen Sie diesen Verordnungsschein vor Therapiebeginn für eine chefärztliche Bewilligung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. 

 

Am Ende der Therapieserie erhalten Sie von mir eine Honorarnote die Sie gemeinsam mit Ihrer bewilligten Verordnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen können um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Kassen.